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Verhaltenskodex | Bellroy

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Bellroy - Verhaltenskodex

Unser Ziel ist es, durch Bellroy eine bessere Welt zu schaffen. Wir sind überzeugt, dass verantwortungsvolles Handeln uns dabei unterstützt, dieses Ziel zu erreichen. Daher haben wir folgende Leitprinzipien in unserer Vision verankert: Förderung besserer Tragelösungen, Nutzung des Unternehmens als Kraft für das Gute und Unterstützung des Wohlergehens der Welt und Belegschaft.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Verbesserung der Umwelt und des menschlichen Wohlergehens zu einer lebenswerten Welt beiträgt. Unser Verhaltenskodex für Zulieferer soll dazu beitragen, dass Bellroys Lieferanten sichere Arbeitsbedingungen einhalten, ihre Arbeiter mit Respekt und Würde behandeln und ihre Produktionsprozesse umweltverträglich gestalten.

Dieser Verhaltenskodex legt die Mindeststandards fest, die wir von unseren Zulieferern erwarten. Sie sollen alle nationalen und internationalen Gesetze im Rahmen ihrer Tätigkeit einhalten und bestrebt sein, branchenführende Standards zu erfüllen. Wir erkennen an, dass das Erreichen einiger Standards in diesem Verhaltenskodex ein kontinuierlicher Prozess ist und nicht statisch bleibt. Daher verpflichten wir uns, gemeinsam mit unseren Zulieferern an der Verbesserung ihrer Praktiken im Zuge der Weiterentwicklung globaler Standards zu arbeiten.

Der Zulieferer ist verpflichtet, diesen Kodex allen Mitarbeitern in ihrer jeweiligen Muttersprache zugänglich zu machen, sie über ihre Rechte und Pflichten gemäß diesem Kodex zu informieren und die Einhaltung der Vorschriften bei allen Subunternehmern, die für Bellroy tätig sind, kontinuierlich sicherzustellen.

Ehrenamtliche Beschäftigung

Jede Arbeit muss auf freiwilliger Basis erfolgen. Unsere Zulieferer dürfen keine Form von Zwangsarbeit, einschließlich Gefängnisarbeit, Schuldknechtschaft oder anderen Formen der erzwungenen Arbeit, einsetzen, unabhängig von den geltenden örtlichen Gesetzen. Manchmal versuchen Arbeitgeber, einen Arbeitsvertrag ohne formelle Vereinbarungen durch die Kontrolle der Ausweisdokumente zu erreichen. Um dies zu verhindern, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer die Kontrolle über ihre Ausweisdokumente behalten.

Kinderarbeit

Alle gesetzlichen Vorschriften vor Ort bezüglich der Beschäftigung von Kindern unter 18 Jahren müssen eingehalten werden, insbesondere das Mindestalter für gefährliche Tätigkeiten.

Falls Kinder unter 15 Jahren beschäftigt werden, sollten Arbeitszeitbeschränkungen eingeführt werden, um die Fortsetzung ihrer schulischen Bildung zu gewährleisten.

Gleichbehandlung am Arbeitsplatz

Alle Arbeitsbedingungen, wie Einstellung, Vergütung, Schulung, Beförderung, Kündigung und Ruhestand, sollten ausschließlich auf der Kompetenz und Bereitschaft des Einzelnen basieren, die anfallenden Aufgaben zu erledigen. Ungeachtet der örtlichen Gesetze ist es nicht zulässig, Mitarbeiter aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, sexueller Orientierung, Familienstand, politischer Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, sozialer oder ethnischer Herkunft oder einem anderen durch die Gesetze des jeweiligen Landes geschützten Status zu diskriminieren.

Koalitionsfreiheit

Sofern dies nicht durch die geltenden lokalen Gesetze verboten ist, haben die Beschäftigten das Recht auf Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen, das von den Lieferanten respektiert werden muss. Dazu gehört auch die Möglichkeit, friedlich Gewerkschaften und andere Arbeitnehmerorganisationen ihrer Wahl zu gründen und ihnen beizutreten, ohne von Arbeitgebern belästigt, behindert oder bestraft zu werden.

Keine Toleranz gegenüber Belästigung und Misshandlung

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen mit Respekt und Würde behandelt werden. Weder der Lieferant noch andere Mitarbeiter dürfen körperliche, sexuelle, verbale oder psychische Belästigung oder Misshandlung gegenüber den Beschäftigten ausüben.

Arbeitszeit

Wir setzen voraus, dass die wöchentliche Gesamtarbeitszeit unabhängig von den geltenden örtlichen Gesetzen oder Gepflogenheiten regelmäßig 60 Stunden nicht überschreitet. Überstunden müssen mit den Beschäftigten vereinbart und angemessen vergütet werden.

Ein sicherer Arbeitsplatz

Lieferanten sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Dazu gehört der angemessene Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen sowie ausreichende Beleuchtung und Belüftung. Notausgänge auf allen Ebenen müssen klar gekennzeichnet, gut beleuchtet und stets unversperrt sein, sodass eine Evakuierung während der Arbeitszeit jederzeit möglich ist. Alle Mitarbeiter, die auf dem Gelände tätig sind, müssen regelmäßig in Notfallverfahren, wie im Falle eines Brandes oder anderer Notfälle, geschult werden.

Zudem müssen Lieferanten angemessene Maßnahmen ergreifen, um Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern. Dazu zählt die Bereitstellung der erforderlichen Sicherheitsausrüstung und -kleidung auf dem Betriebsgelände, die Aufklärung der Mitarbeiter über Gefahren bei der Bedienung von Maschinen und dem Umgang mit Chemikalien sowie regelmäßige Sicherheitsschulungen für neue und bestehende Mitarbeiter.

Löhne

Lieferanten müssen gewährleisten, dass die für eine reguläre Arbeitszeit gezahlten Löhne stets dem geltenden Mindestlohn entsprechen und die mit den Beschäftigten vereinbarten Löhne eingehalten werden. Die Löhne sollten ausreichend sein, um zumindest die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu decken. Löhne müssen regelmäßig und pünktlich ausgezahlt werden und dabei die Erfahrung, Qualifikation und Leistung der Beschäftigten angemessen berücksichtigen.

Nachhaltiges Handeln für die Umwelt

Die Lieferanten müssen gewährleisten, dass ihre Produktions- oder sonstigen Anlagen die Umweltgesetze einhalten, einschließlich der Gesetze über Abfallentsorgung, Luftemissionen, Ableitungen, giftige Substanzen und die Entsorgung gefährlicher Abfälle. Sie müssen nachweisen können, dass alle Rohstoffe und Komponenten aus legalen Ernten stammen und mit internationalen Verträgen und Protokollen sowie lokalen Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen. Bei der Verarbeitung von Leder dürfen die Lieferanten nur Gerbereien verwenden, die nach LWG Gold zertifiziert sind.